Redebeitrag im Nationalrat zur Erhöhung der maximalen Entschädigungspflicht bei Opfern von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz am 16.09.2020
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weder eine Bagatelle noch eine Randerscheinung. Rund 30 Prozent der Arbeitnehmerinnen und 10 Prozent der Arbeitnehmer geben in einer repräsentativen Umfrage an, dass sie bereits an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt worden sind. Eine Belästigung am Arbeitsplatz kann bei den Betroffenen zum Wunsch zu kündigen, zur Verschlechterung der Arbeitsleistung, aber auch zu Scham und Schuldgefühlen bis hin zu Schlafproblemen und Depressionen führen.
Nun zeigen die Zahlen, dass es offensichtlich Handlungsbedarf gibt und dass sexuelle Belästigung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber schlecht ist, da die Leistung von Menschen, die sexuell belästigt wurden, auch abnimmt. Die Frage, die sich stellt, ist: Wie müssen wir handeln? Wenn die Antwort einfach wäre, hätten wir die entsprechende Massnahme schon längst getroffen, denn ich glaube, wir sind uns alle einig, dass sexuelle Belästigung weder in die Arbeitswelt noch sonst wo hingehört.
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte zeigt mit einer Studie aus dem Jahr 2015 auf, dass es ein wichtiger Schritt für die Bekämpfung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist, die Arbeitgeber mehr in die Pflicht zu nehmen. Die rechtliche Grundlage dafür gibt es schon. Sowohl das Gleichstellungsgesetz wie auch das Arbeitsgesetz nehmen den Arbeitgeber in die Pflicht, Arbeitnehmende vor sexuellen Belästigungen zu schützen, und zwar indem sie informieren, Ansprechpersonen definieren und allen Angestellten klarmachen, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird. Wenn dies nicht getan wird, soll der Arbeitgeber bestraft werden, weil er seine Pflicht nicht wahrnimmt.
Hier setzt die parlamentarische Initiative Wasserfallen Flavia an. Die Erhöhung der Maximalentschädigung bewegt Unternehmen dazu, die Prävention zu verbessern, denn die Geldstrafe ist heute schlicht zu tief, als dass es sich lohnen würde, die vom Gesetz vorgegebenen präventiven Massnahmen einzuhalten.
Ich bitte Sie daher, nehmen Sie die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ernst und geben Sie der parlamentarischen Initiative Wasserfallen Flavia Folge.