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Kolumne

Frauen – ein Detail

Erschienen in der SonntagsZeitung vom 06.12.20.

Bei der «Ehe für alle» wurde ausgerechnet jener Teil gestrichen, der Frauenpaare rechtlich absichert.

Leider kein Zufall: Politische Entscheide orientieren sich meist an den Bedürfnissen des Mannes.

Der Jubel war gross. Am Dienstag nahm der Ständerat endlich die nächste Hürde in Richtung Ehe für alle. Was im allgemeinen Freudentaumel jedoch unterging: Der Ständerat strich einen Teil aus der Vorlage, der für Frauenpaare von existenzieller Bedeutung ist. Jener Ständerat, in dem übrigens 75 Prozent Männer und keine einzige (offen) frauenliebende Frau sitzt.

Ehe für alle, aber ungleich

Um was geht es? Wenn ein heterosexuelles Ehepaar auf sogenannt natürlichem Weg kein Kind bekommen kann, wird in vielen Fällen auf eine Samenspende zurückgegriffen. Der Vater des Kindes ist automatisch der Ehemann, und zwar nicht nur sozial (weil er Windeln wechselt und Gute-Nacht-Lieder singt), sondern auch rechtlich. Der Ständerat sieht zwar ein, dass zu einer gleichberechtigten Ehe für alle auch der Zugang zur Samenspende gehört, aber er will – im Gegensatz zum Nationalrat – nur die medizinisch begleitete Samenspende im Inland regeln.

Doch die Lebensrealität von frauenliebenden Frauen ist eine andere. Zahlreiche Frauenpaare werden auch in Zukunft auf eine private Samenspende zurückgreifen – einen guten Freund beispielsweise, der im Leben des Kindes eine Rolle spielen kann und möchte. Das ist bei einer medizinischen Spende nicht möglich. Oder das Paar geht in eine Klinik im Ausland, weil es sich die Samenspende in der Schweiz nicht leisten kann. Die Tatsache, dass die Herren Ständeräte sich diese Lebensentwürfe nicht vorstellen können, macht ihre Existenz nicht weniger real.

Mit gravierenden Folgen

Kommt das Kind eines Frauenpaares ausserhalb des engen Rahmens einer «medizinisch begleiteten Samenspende im Inland» zur Welt, sind die Mütter rechtlich nicht abgesichert. Sie müssen den langwierigen und teuren Umweg über die Stiefkindadoption machen. Verstirbt die Mutter, die das Kind geboren hat, oder kommt es zu einer Trennung, steht die andere Mutter mit nichts da. Sie hat keine Rechte. Das schadet in erster Linie dem Kind, das im schlimmsten Fall eine Bezugsperson verliert.

Ein Parlamentskollege hat mir ins Gesicht sagen dürfen, es handle sich dabei halt lediglich um ein «Detail». Ob ihm aufgefallen ist, dass in der Geschichte der Schweizer Politik «Details» in der Regel die Anliegen von Frauen sind? Wahrscheinlich nicht.

Kein Einzelfall

Anliegen von Frauen werden leider immer noch häufig als Zusatzwünsche behandelt, die man auch später noch regeln kann. Die Regel ist der Mann – an ihm orientiert sich alles. Die Frau ist das andere Geschlecht, die Ausnahme, das Spezielle, der Sonderwunsch (Sie können sich denken, was mit den Menschen passiert, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen – die sind dann nur noch ein Anhang, nicht mal mehr ein Detail). Darum sind die Krankenkassenprämien von gebärfähigen Frauen teurer – weil die Regel eben ist, nicht gebären zu können.

Die Regel ist der Mann – an ihm orientiert sich alles. Die Frau ist das andere Geschlecht, die Ausnahme, das Spezielle, der Sonderwunsch.

Diese Wahrnehmung schlägt sich auf die politischen Entscheidungen nieder. Man(n) hat uns immer wieder auf später vertröstet. Beim Frauenstimmrecht, bei der Mutterschaftsversicherung und jetzt hier.

Vor einem Jahr hatten wir bei den Nationalratswahlen eine historische Frauenwahl. Das nationale Parlament zeigt, dass es noch nicht reicht, um Frauen zu gleichberechtigten Akteurinnen zu machen. So müssen wir wohl der Stadt Bern mit ihren 70 Prozent Frauen im Stadtparlament folgen, um das endlich zu ändern.